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Fragen und Antworten

Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Nach DGUV Vorschrift 1 müssen bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Versicherten in Verwaltungsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein. Diese Quote muss während der Arbeitszeit stets sichergestellt sein.

Wer übernimmt die Kosten der Schulung?

Die Lehrgangsgebühren für die betriebliche Aus- und Fortbildung werden in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse getragen. Die Abrechnung erfolgt über entsprechende Formulare oder Gutscheine, die vor Kursbeginn beim Unfallversicherungsträger angefordert werden müssen.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Die Fortbildung für betriebliche Ersthelfer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 spätestens alle zwei Jahre durch ein Erste-Hilfe-Fortbildungstraining erfolgen. Wird dieser Zeitraum überschritten, ist in der Regel eine erneute Grundausbildung erforderlich.

Wie oft müssen Verbandkästen kontrolliert werden?

Verbandmittel sind nach DGUV Regel 100-001 regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit zu prüfen. Ein festes Intervall ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfiehlt sich eine monatliche Sichtprüfung sowie eine Prüfung nach jeder Entnahme oder spätestens nach Ablauf des Verfallsdatums.

Welche Verbandkästen sind vorgeschrieben?

Maßgeblich sind die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten). Welche Art und Anzahl erforderlich ist, richtet sich nach der Betriebsart und der Anzahl der Beschäftigten gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A4.3.

Wann muss ein AED geprüft werden?

Automatisierte Externe Defibrillatoren unterliegen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sofern vom Hersteller nicht anders vorgegeben, ist spätestens alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchzuführen, um die Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.

Sind die Schulungen auch vor Ort möglich?

Inhouse-Schulungen sind gemäß DGUV Grundsatz 304-001 möglich, sofern der Betrieb geeignete Räumlichkeiten mit ausreichender Fläche für praktische Übungen zur Verfügung stellt. Die Qualitätssicherung der Ausbildung muss dabei gewahrt bleiben.

Gibt es auch Führerschein-Erste-Hilfe-Kurse?

Die betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE) ist gemäß § 19 FeV für alle Fahrerlaubnisklassen anerkannt. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch für die Fahrerlaubnisbehörde gültig ist.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Die Anmeldung erfolgt über unser System mit den erforderlichen Teilnehmerdaten. Zur Kostenübernahme durch die DGUV muss das offizielle Abrechnungsformular bzw. der Gutschein im Original am Kurstag vorliegen oder vorab eingereicht werden.

Wie lange dauert eine Schulung?

Sowohl die Erste-Hilfe-Ausbildung als auch die Fortbildung umfassen nach den Vorgaben der DGUV jeweils 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zuzüglich Pausen. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der zuständigen Unfallversicherungsträger.

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